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Vereinssatzung von Principium e.V.

Die rechtliche Grundlage unseres gemeinsamen Wachstums.

I. Grundlagen & Zweck

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Principium".

2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e. V.

3. Der Verein hat seinen Sitz in 82494 Krün.

4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein "Principium" mit Sitz in 82494 Krün verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

2. Die Zwecke des Vereins sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung.

3. Der Verein verwirklicht die Zwecke unmittelbar selbst sowie als Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Körperschaften.

4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Kooperation und Vernetzung mit Menschen, Mitgliedern, Sozialgemeinschaften und Institutionen.
  • Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von Forschungs-, Bildungs- und Gesundheitsprojekten.
  • Internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten und Universitäten.
  • Weitergabe von Wissen durch Vorträge, Seminare, Workshops und Webinare.
  • Abhaltung von Vereinstreffen und Veranstaltungen zur Koordinierung von Vereinsinteressen.
  • Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung einer Website und Pressearbeit.
  • Beteiligung an Gesellschaften, die dem Vereinszweck dienen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

II. Mitgliedschaft

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Mit dem Antrag wird die Satzung anerkannt.

§ 5 Rechte und Pflichten

Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins und befolgen Beschlüsse der Organe. Sie sind berechtigt, Vereinseinrichtungen zu nutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Der Austritt ist zum Jahresende mit einmonatiger Frist möglich.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Diese sind im Voraus zu entrichten.

III. Vorstand & Organe

§ 8 Organe des Vereins

Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 9-11 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Beirat. Er wird für 2 Jahre gewählt. Jedes Mitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, kann aber eine Aufwandsentschädigung erhalten, sofern die Mitgliederversammlung dies beschließt.

§ 12 Beschlussfassung

Der Vorstand fasst Beschlüsse in Sitzungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

IV. Mitgliederversammlung

§ 13 Aufgaben & Einberufung

Die Versammlung genehmigt die Jahresrechnung, wählt den Vorstand und beschließt Satzungsänderungen.

Die Einberufung erfolgt mindestens einmal jährlich per E-Mail mit einer Frist von 4 Wochen. Auch virtuelle oder hybride Versammlungen sind zulässig.

§ 14 Beschlussfassung

Beschlüsse erfolgen i. d. R. mit einfacher Mehrheit. Für Satzungsänderungen ist eine 3/4-Mehrheit, für Zweckänderungen oder die Auflösung die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.

V. Auflösung & Schlussbestimmungen

§ 15 & 16 Auflösung & Vermögen

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung (insbes. Stipendien).

§ 17 Errichtung

Errichtet am 11.10.2023. Letzte Änderung am 15.12.2024 beschlossen.

Adrian Schmidt (1. Vorstand)

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