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Principium

Ein Unternehmen, das der Allgemeinheit dient.

Principium wird eine gemeinnützige GmbH. Der Gesellschaftsvertrag steht im Entwurf und geht vor der Gründung zur Prüfung ans Finanzamt. Start ist für den 1. Januar 2027 geplant. Die gGmbH vereint, was bisher auf den gemeinnützigen Principium e.V. und Adrian Schmidts Einzelunternehmen verteilt war: die Community, die eigenen Projekte und Werke und die Werkstatt.

Tuschemalerei: eine Küste in der Dämmerung mit einem Leuchtturm und kleinen Häusern, in deren Fenstern warmes Licht brennt.

Was für jede gemeinnützige GmbH gilt.

Der Gesellschaftsvertrag ist noch ein Entwurf. Diese vier Punkte stehen trotzdem fest, denn das Gesetz schreibt sie jeder gemeinnützigen Gesellschaft vor (Anlage 1 zu § 60 AO).

  1. Keine Gewinne für Gesellschafter

    Was die gGmbH erwirtschaftet, darf sie nur für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Gesellschafter bekommen keine Gewinnanteile.

    § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO

  2. Höchstens die Einlage zurück

    Wer als Gesellschafter ausscheidet, bekommt höchstens zurück, was er eingezahlt hat. Mehr nicht, auch nicht, wenn die gGmbH viel wert geworden ist.

    § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO

  3. Niemand wird begünstigt

    Keine Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, und keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen, auch nicht für den Geschäftsführer.

    § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

  4. Das Vermögen bleibt gebunden

    Wird die gGmbH aufgelöst, geht ihr Vermögen an gemeinnützige Zwecke. Würde diese Bindung später gestrichen, könnte das Finanzamt die Steuern der letzten zehn Jahre nachfordern.

    § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 Abs. 3 AO

Lebenskompetenz, Gesundheit und Gemeinschaft.

So steht es im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. Das Finanzamt prüft ihn, bevor die gGmbH gegründet wird. Bildung und Gesundheit stehen am Anfang, die übrigen Zwecke kommen in den nächsten Jahren dazu. Apps, Plattformen und später ein Seminarhaus machen die Angebote zugänglich.

  1. Bildung

    Kurse, Vorträge, Workshops und Seminare zu Selbstwahrnehmung, Beziehungen, Umgang mit Belastungen, Gesundheit und Geld, zum Teil kostenlos. Dazu eine Ausbildung für Menschen, die Gesprächskreise begleiten, offen für alle und mit Stipendien für Menschen mit wenig Geld.

    Volks- und Berufsbildung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO

  2. Gesundheit

    Angeleitete Gesprächskreise und Begegnungen, die Einsamkeit vorbeugen und die seelische Gesundheit stärken. Sie behandeln keine Krankheiten. Dazu frei zugängliches Gesundheitswissen, eingeordnet nach seinen Belegen.

    öffentliche Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO

  3. Junge und ältere Menschen

    Begegnungen, Gespräche und Kurse gezielt für junge oder für ältere Menschen, etwa gegen Einsamkeit im Alter. Dazu Nachbarschaftshilfe, die Älteren im Alltag zur Hand geht.

    Jugend- und Altenhilfe, § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

  4. Kunst und Kultur

    Eigene Musik, Texte und Bilder und Abende, an denen sie lebendig werden: Konzerte, Lesungen, Ausstellungen.

    Kunst und Kultur, § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO

  5. Ehrenamt

    Menschen finden, ausbilden und begleiten, die sich für andere einsetzen, in der Nachbarschaft und im Ehrenamt. Auf längere Sicht soll das der tragende Teil der Arbeit werden.

    bürgerschaftliches Engagement, § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO

Gemeinnützig und wirtschaftlich, sauber getrennt.

Ab 2027 trägt eine gemeinnützige GmbH alles. Ihr Zweck ist die gemeinnützige Arbeit. Die Werkstatt, die Projekte und die Werke beschaffen die Mittel dafür und werden getrennt versteuert.

Gemeinnützig

heute beim Principium e.V., ab 2027 in der gGmbH

  • die Principium Community mit App, Treffen und Zirkeln
  • Kurse und Retreats
  • die Ausbildung für Menschen, die Gesprächskreise begleiten, offen für alle
  • später Räume und ein Seminarhaus
So funktioniert die Community

Wirtschaftlich

beschafft das Geld für den Zweck

  • Ehala und UmbraLux
  • Werke: Bücher, Karten, Hörbücher und Merch
  • die Werkstatt, die auch für andere baut
Zum Shop

Werkstatt, Projekte und Werke sind ein steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Er beschafft Mittel und darf nie zum Selbstzweck werden (§ 55 Abs. 1 AO). Dazu kommen Beiträge für Kurse und Retreats, Spenden und später Fördermittel.

Bis zum Start.

  1. September 2026

    Die Entscheidung: Principium wird eine gemeinnützige GmbH.

  2. Oktober 2026jetzt

    Den Gesellschaftsvertrag fertigstellen und den Entwurf dem Finanzamt zur Vorprüfung geben.

  3. November 2026

    Gründung beim Notar, sobald das Finanzamt geantwortet hat, und Anmeldung zum Handelsregister.

  4. Bis Dezember 2026

    Eintragung beim Amtsgericht Jena.

  5. 1. Januar 2027

    Die gGmbH startet. Projekte, Werke und Aufträge gehen auf sie über.

  6. 2027

    Das Finanzamt stellt die Gemeinnützigkeit fest. Danach übernimmt die gGmbH die Arbeit des Vereins.

Wer dahintersteht.

Weitere Menschen stehen hier, sobald sie zugestimmt haben.

  • Porträt von Adrian SchmidtAdrian Schmidt

    Gründer · Technik und Projekte

    Baut die Projekte von Principium und leitet die Werkstatt. Ansprechpartner für alles, was gebaut werden soll.

Was oft gefragt wird.

Warum eine gemeinnützige GmbH?
Principium soll der Allgemeinheit dienen und nicht einem bestimmten Kreis. Genau das verlangt das Gesetz von einer gemeinnützigen Gesellschaft (§ 52 Abs. 1 AO). So arbeiten Community, Projekte und Werkstatt in einer Gesellschaft, und was übrig bleibt, geht in die gemeinnützige Arbeit.
Gehört die gGmbH einer Person?
Die Anteile hält Adrian Schmidt, er führt auch die Geschäfte. Gewinne darf er nicht entnehmen. Scheidet er aus, bekommt er höchstens seine eingezahlte Einlage zurück (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO). Das Vermögen bleibt an die gemeinnützigen Zwecke gebunden, auch wenn die gGmbH einmal aufgelöst wird (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO).
Wie passt die Werkstatt dazu?
Sie baut Websites, Plattformen und Apps für andere und beschafft so Geld für die gemeinnützige Arbeit. Steuerlich ist sie ein Geschäftsbetrieb und zahlt Steuern (§ 64 AO). Zum Selbstzweck darf sie nie werden (§ 55 Abs. 1 AO).
Kann ich spenden?
Gern. Heute gehen Spenden an den gemeinnützigen Principium e.V. Die gGmbH darf Zuwendungsbestätigungen erst ausstellen, wenn das Finanzamt ihre Gemeinnützigkeit festgestellt hat (§ 63 Abs. 5 AO).
Kann ich mitarbeiten?
Ja. Wer mitarbeitet, bekommt einen Vertrag mit fairer Bezahlung. Wenn du mitarbeiten oder ein eigenes Projekt einbringen willst, schreib uns schon jetzt.

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