BAföG beantragen: so geht's
BAföG ist Geld für Schule und Studium.
Zur Orientierung
Im Studium bis zu 992 € im Monat.
Wer es bekommen kann
Im Studium gibt es bis zu 992 € im Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte ein Darlehen ohne Zinsen.
- Du studierst oder machst eine schulische Ausbildung.
- Dein Einkommen und das deiner Eltern zählen mit.
- Meist bist du beim Start jünger als 45.
In 4 Schritten zum Antrag
- Nachrechnen. Mit dem offiziellen BAföG-Rechner.
- Antrag stellen. Online bei BAföG Digital. Stell ihn im ersten Monat deiner Ausbildung.
- Eltern einbinden. Deine Eltern füllen ihren Teil mit ihrem Einkommen aus.
- Weiterantrag stellen. Stell ihn zwei Monate, bevor dein Bescheid endet. Dann gibt es keine Lücke.
Zuständig ist das BAföG-Amt, im Studium beim Studierendenwerk.
Das brauchst du
- Immatrikulations- oder Schulbescheinigung
- Einkommensnachweise deiner Eltern
- Nachweise über dein Einkommen und Erspartes
Fristen, die zählen
- BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag ankommt.
Offizielle Links
Häufige Fragen
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Bin ich mit BAföG vom Rundfunkbeitrag befreit?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet das BAföG-Amt, im Studium beim Studierendenwerk.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
Bis zu 992 € im Monat im Studium, mit Kranken- und Pflegeversicherung (Stand 2026). Quelle: §§ 13, 13a BAföG, gesetze-im-internet.de, geprüft 16.10.2026.
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

