Kindergeld beantragen: so geht's
Kindergeld gibt es für jedes Kind: 259 € im Monat.
Zur Orientierung
259 € im Monat je Kind.
Wer es bekommen kann
Bis 18 immer, danach in Ausbildung oder Studium bis 25.
- Dein Kind ist unter 18.
- Oder dein Kind ist 18 bis 24 und macht eine Ausbildung oder studiert.
- Du und dein Kind habt eine Steuer-ID.
In 4 Schritten zum Antrag
- Steuer-ID bereitlegen. Von dir und deinem Kind. Die Steuer-ID deines Kindes kommt nach der Geburt per Post.
- Antrag stellen. Online bei der Familienkasse oder auf Papier.
- Ab 18 nachweisen. Schick eine Bescheinigung über Schule, Ausbildung oder Studium mit.
- Änderungen melden. Zum Beispiel einen Umzug oder das Ende der Ausbildung.
Zuständig ist die Familienkasse.
Das brauchst du
- Steuer-ID von dir und deinem Kind
- Ab 18: Bescheinigung über Schule, Ausbildung oder Studium
Fristen, die zählen
- Kindergeld gibt es höchstens 6 Monate rückwirkend.
Häufige Fragen
Zählt das Kindergeld beim Grundsicherungsgeld?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet die Familienkasse.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
259 € je Kind und Monat, seit Januar 2026. Quelle: § 6 Abs. 1 BKGG, § 66 EStG: 259 € je Kind und Monat ab 01.01.2026.
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

