Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) beantragen: so geht's
Das Bildungspaket zahlt Schulsachen, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe und den Sportverein.
Zur Orientierung
195 € im Jahr für Schulsachen, 15 € im Monat für den Verein.
Wer es bekommen kann
Es gibt es für Kinder in Familien mit Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Dein Kind geht zur Schule oder in die Kita und ist unter 25.
- Ihr bekommt Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Das Geld für Verein und Musik gibt es bis 18.
In 4 Schritten zum Antrag
- Stelle fragen. Mit Grundsicherungsgeld ist es das Jobcenter. Mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist es meist deine Stadt oder dein Kreis.
- Antrag stellen. Mit Grundsicherungsgeld gilt der Antrag meist schon mit. Mit Wohngeld oder Kinderzuschlag stellst du einen eigenen.
- Nachhilfe bestätigen lassen. Dafür brauchst du eine Bestätigung der Schule.
- Belege aufheben. Zum Beispiel für Klassenfahrten oder den Verein.
Zuständig ist die Stelle, die euch die andere Leistung zahlt.
Das brauchst du
- Den Bescheid über die andere Leistung
- Belege, zum Beispiel für Klassenfahrt oder Verein
- Für Nachhilfe: Bestätigung der Schule
Fristen, die zählen
- Stell den Antrag, sobald ihr die andere Leistung bekommt.
Offizielle Links
Häufige Fragen
Bekomme ich das Bildungspaket auch mit Wohngeld?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet die Stelle, die euch die andere Leistung zahlt.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
195 € im Jahr für Schulsachen (130 € im August, 65 € im Februar) und 15 € im Monat für Verein oder Musikschule (Stand 2026). Quelle: § 28 SGB II, § 34 SGB XII; persönlicher Schulbedarf 2026: 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar (FIM-Leistungsbeschreibung des Bundes, 2026).
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

