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Principium

Was steht mir zu?

GEZ-Befreiung (Rundfunkbeitrag) beantragen: so geht's

Mit bestimmten Sozialleistungen musst du keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Zur Orientierung

Du sparst 220,32 € im Jahr.

Wer es bekommen kann

Das spart 220,32 € im Jahr. Die Befreiung kommt aber nicht von selbst.

  • Du bekommst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.
  • Oder du bekommst BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und wohnst nicht bei deinen Eltern.
  • Oder du bekommst Leistungen für Asylsuchende, Blindenhilfe oder Hilfe zur Pflege.
  • Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Kinderzuschlag allein reichen nicht.

In 5 Schritten zum Antrag

  1. Formular ausfüllen. Auf rundfunkbeitrag.de, online.
  2. Ausdrucken und unterschreiben. Der Antrag geht nicht ganz online.
  3. Bescheid beilegen. Eine Kopie deines Bescheids, zum Beispiel vom Jobcenter.
  4. Per Post schicken. An den Beitragsservice. Deine Beitragsnummer gehört dazu, wenn du schon eine hast.
  5. Rechtzeitig verlängern. Endet dein Bescheid, stellst du mit dem neuen Bescheid einen neuen Antrag.

Zuständig ist der Beitragsservice.

Das brauchst du

  • Kopie deines Bescheids
  • Deine Beitragsnummer, wenn du schon angemeldet bist

Fristen, die zählen

  • Die Befreiung gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend, für die Zeit deines Bescheids.

Häufige Fragen

Ändert der neue Name Grundsicherungsgeld etwas an meiner GEZ-Befreiung?
Nein. Grundsicherungsgeld befreit genauso wie vorher Bürgergeld. Deine Befreiung gilt so lange wie dein Bescheid.
Was ist, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Liegt es weniger als 18,36 € über deinem Bedarf, kannst du eine Befreiung als Härtefall beantragen.
Bin ich mit Wohngeld befreit?
Nein. Wohngeld allein befreit nicht vom Rundfunkbeitrag.

Hilfe beim Antrag

Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.

Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet der Beitragsservice.

Alle Leistungen im Überblick

Quellen

18,36 € im Monat, 220,32 € im Jahr. Quelle: rundfunkbeitrag.de, Empfänger von Sozialleistungen (Befreiungsgrund 403 c für Grundsicherungsgeld, früher 403 b), geprüft 16.10.2026.

Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

Das Principium-Zeichen: zwei Köpfe und ein Leuchtturm

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