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Principium

Was steht mir zu?

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen: so geht's

Mit dem Wohnberechtigungsschein kannst du eine geförderte, oft günstigere Wohnung mieten.

Wer es bekommen kann

Jedes Land hat eigene Einkommensgrenzen.

  • Euer Einkommen liegt unter der Grenze deines Landes. Fast alle Länder liegen über der Grenze des Bundes.
  • Du darfst länger in Deutschland bleiben.

In 4 Schritten zum Antrag

  1. Stelle finden. Meist das Wohnungsamt deiner Stadt oder deines Kreises.
  2. Antrag stellen. Mit Nachweisen über das Einkommen aller im Haushalt.
  3. WBS bekommen. Er gilt meist ein Jahr.
  4. Wohnung suchen. Mit dem WBS bewirbst du dich bei Vermietern geförderter Wohnungen.

Zuständig ist das Wohnungsamt deiner Stadt oder deines Kreises.

Das brauchst du

  • Ausweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt
  • Bei Bedarf: Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft

Fristen, die zählen

  • Der WBS gilt meist ein Jahr. Danach stellst du einen neuen Antrag.

Offizielle Links

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
    Das legt jedes Land selbst fest. Die Grenze des Bundes liegt bei 12.000 € im Jahr für eine Person. Fast alle Länder haben höhere Grenzen.

    Hilfe beim Antrag

    Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.

    Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet das Wohnungsamt deiner Stadt oder deines Kreises.

    Alle Leistungen im Überblick

    Quellen

    Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

    Das Principium-Zeichen: zwei Köpfe und ein Leuchtturm

    Aus vielen wird eins.

    Ein Konto, und alle Türen stehen dir offen.

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