Grundsicherung im Alter beantragen: so geht's
Die Grundsicherung hilft, wenn deine Rente nicht reicht.
Zur Orientierung
563 € im Monat für eine Person, dazu Miete und Heizung.
Wer es bekommen kann
Sie gibt es im Rentenalter und bei voller Erwerbsminderung. Viele haben ein Recht darauf und stellen nie einen Antrag.
- Du hast das Rentenalter erreicht. Oder du kannst dauerhaft weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.
- Deine Rente und dein Einkommen reichen nicht für Leben und Wohnung.
- Dein Erspartes liegt unter 10.000 € pro Person.
In 4 Schritten zum Antrag
- Antrag stellen. Beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises.
- Oder bei der Rente abgeben. Die Rentenversicherung nimmt den Antrag auch an und leitet ihn weiter.
- Nachweise schicken. Vor allem Rentenbescheid, Mietvertrag und Kontoauszüge.
- Bescheid bekommen. Meist gilt er 12 Monate. Danach stellst du einen neuen Antrag.
Zuständig ist das Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises.
Das brauchst du
- Ausweis
- Rentenbescheid
- Mietvertrag und Nachweise über Heizkosten
- Kontoauszüge und Nachweise über Erspartes
Fristen, die zählen
- Die Leistung gilt ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst. Für die Zeit davor gibt es nichts.
Häufige Fragen
Müssen meine Kinder zahlen?
Grundsicherung oder Wohngeld?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet das Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
Regelbedarf 2026: 563 € im Monat für eine alleinstehende Person, dazu Miete und Heizung. Quelle: Anlage zu § 28 SGB XII, Regelbedarfsstufen gültig ab 1. Januar 2026 (gesetze-im-internet.de, geprüft 16.10.2026).
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

