Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen: so geht's
Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.
Zur Orientierung
563 € im Monat für eine Person, dazu Miete und Heizung.
Wer es bekommen kann
Es sichert das Nötigste, wenn dein Geld nicht reicht und du arbeiten kannst. Auch wer arbeitet, kann damit aufstocken.
- Du bist zwischen 15 und dem Rentenalter und kannst mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.
- Euer Geld reicht nicht, auch nicht mit Wohngeld und Kinderzuschlag.
- Euer Erspartes liegt unter der Grenze. Sie hängt vom Alter ab: 5.000 € bis 29 Jahre, 20.000 € ab 50.
In 5 Schritten zum Antrag
- Beim Jobcenter melden. Online, per Telefon oder vor Ort. Das Geld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst.
- Antrag ausfüllen. Am einfachsten online. Das Jobcenter hilft dir auch beim Ausfüllen.
- Nachweise schicken. Was du brauchst, steht unten.
- Bescheid prüfen. Ist etwas falsch, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
- Weiterantrag stellen. Der Bescheid gilt meist ein Jahr. Danach stellst du einen neuen Antrag.
Zuständig ist das Jobcenter.
Das brauchst du
- Ausweis
- Mietvertrag und Nachweise über Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweise über Einkommen und Erspartes
Fristen, die zählen
- Stell den Antrag im Monat, in dem das Geld fehlt. Er gilt ab dem Ersten dieses Monats.
Offizielle Links
Häufige Fragen
Was ändert sich mit dem neuen Namen?
Befreit Grundsicherungsgeld vom Rundfunkbeitrag?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet das Jobcenter.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
Regelbedarf 2026: 563 € im Monat für eine alleinstehende Person, dazu Miete und Heizung. Quelle: Anlage zu § 28 SGB XII, Regelbedarfsstufen gültig ab 1. Januar 2026 (gesetze-im-internet.de, geprüft 16.10.2026).
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

