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Principium

Was steht mir zu?

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen: so geht's

Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.

Zur Orientierung

563 € im Monat für eine Person, dazu Miete und Heizung.

Wer es bekommen kann

Es sichert das Nötigste, wenn dein Geld nicht reicht und du arbeiten kannst. Auch wer arbeitet, kann damit aufstocken.

  • Du bist zwischen 15 und dem Rentenalter und kannst mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.
  • Euer Geld reicht nicht, auch nicht mit Wohngeld und Kinderzuschlag.
  • Euer Erspartes liegt unter der Grenze. Sie hängt vom Alter ab: 5.000 € bis 29 Jahre, 20.000 € ab 50.

In 5 Schritten zum Antrag

  1. Beim Jobcenter melden. Online, per Telefon oder vor Ort. Das Geld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst.
  2. Antrag ausfüllen. Am einfachsten online. Das Jobcenter hilft dir auch beim Ausfüllen.
  3. Nachweise schicken. Was du brauchst, steht unten.
  4. Bescheid prüfen. Ist etwas falsch, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
  5. Weiterantrag stellen. Der Bescheid gilt meist ein Jahr. Danach stellst du einen neuen Antrag.

Zuständig ist das Jobcenter.

Das brauchst du

  • Ausweis
  • Mietvertrag und Nachweise über Heizkosten
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Nachweise über Einkommen und Erspartes

Fristen, die zählen

  • Stell den Antrag im Monat, in dem das Geld fehlt. Er gilt ab dem Ersten dieses Monats.

Häufige Fragen

Was ändert sich mit dem neuen Namen?
Du gehst weiter zum Jobcenter. Neu sind zum Beispiel die Grenzen fürs Ersparte: sie hängen jetzt vom Alter ab.
Befreit Grundsicherungsgeld vom Rundfunkbeitrag?
Ja, auf Antrag beim Beitragsservice. Das passiert nicht von selbst.

Hilfe beim Antrag

Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.

Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet das Jobcenter.

Alle Leistungen im Überblick

Quellen

Regelbedarf 2026: 563 € im Monat für eine alleinstehende Person, dazu Miete und Heizung. Quelle: Anlage zu § 28 SGB XII, Regelbedarfsstufen gültig ab 1. Januar 2026 (gesetze-im-internet.de, geprüft 16.10.2026).

Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

Das Principium-Zeichen: zwei Köpfe und ein Leuchtturm

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