Unterhaltsvorschuss beantragen: so geht's
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat ein.
Zur Orientierung
Bis 5 Jahre 227 €, bis 11 Jahre 299 €, bis 17 Jahre 394 € im Monat.
Wer es bekommen kann
Das gibt es für Kinder bis 18.
- Dein Kind ist unter 18 und lebt bei dir.
- Du bist ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet.
- Der andere Elternteil zahlt nicht, zu wenig oder unregelmäßig.
- Ab 12 Jahren gilt zusätzlich: Dein Kind bekommt kein Grundsicherungsgeld, oder du verdienst mindestens 600 € brutto.
In 4 Schritten zum Antrag
- Stelle finden. Meist ist es das Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises.
- Antrag stellen. Schriftlich oder online, wo deine Stadt das anbietet.
- Sagen, was du weißt. Über den anderen Elternteil, zum Beispiel Name und letzte Adresse.
- Den Rest macht das Amt. Es holt sich das Geld später vom anderen Elternteil zurück, wenn das geht.
Zuständig ist die Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde deines Kindes
- Ausweis
- Nachweise über gezahlten Unterhalt, zum Beispiel Kontoauszüge
- Wenn vorhanden: Unterhaltstitel oder Scheidungsbeschluss
Fristen, die zählen
- Für die Zeit vor dem Antrag gibt es höchstens einen Monat.
Häufige Fragen
Muss ich wissen, wo der andere Elternteil wohnt?
Zählt der Unterhaltsvorschuss beim Wohngeld?
Hilfe beim Antrag
Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und wenn das Amt Nein sagt.
- Caritas: Beratung in deiner Nähe
Allgemeine Sozialberatung, kostenlos. Die Beratung hilft auch bei Anträgen und Problemen mit Ämtern.
- Caritas: Beratung online
Kostenlos und anonym, aus ganz Deutschland.
- Diakonie: Hilfe in deiner Nähe
Suche nach Beratungsstellen vor Ort.
- AWO: Beratungsstellen
Mit Filter für allgemeine Sozialberatung.
- Familienportal: Beratung vor Ort
Für Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und mehr.
- VdK und SoVD
Sie helfen bei Rente, Pflege und Widerspruch, für ihre Mitglieder.
Das ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ob du etwas bekommst, entscheidet die Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt.
Alle Leistungen im ÜberblickQuellen
227 € im Monat bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11, 394 € von 12 bis 17 (Stand 2026). Quelle: §§ 1, 2 UVG mit § 1612a BGB und der Mindestunterhaltsverordnung (Mindestunterhalt ab 01.01.2026: 486, 558, 653 €) abzüglich Kindergeld 259 €.
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026.

